30.06.2009 Ab morgen, 1. Juli, sind laut der
aktuellen Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums Notrufe
per Handy nur noch möglich, wenn eine freigeschaltete SIM-Karte im
Gerät eingelegt ist. In der Vergangenheit konnten im Notfall auch mit
einem Handy ohne SIM-Karte Rettungsdienste sowie die Polizei erreicht
werden. Besonders Prepaid-Kunden, die ihr Handy selten verwenden,
sollten deshalb ab spätestens Mittwoch regelmäßig prüfen, ob ihre
SIM-Karte weiterhin betriebsbereit ist. "Unabhängig vom Guthaben
sollten Prepaid-Kunden ihre Karte regelmäßig in denen vom Anbieter
vorgegebenen Intervallen, meist alle 6 bis 12 Monate, aufladen, um so einer eventuellen Abschaltung vorzubeugen. Inhaber von Handyverträgen haben hingegen während der Vertragslaufzeit nichts zu befürchten, auch bei Nicht-Verwendung des Handys bleibt ihre SIM-Karte aktiv", erklärt Markus Weidner vom Onlinemagazin teltarif.de.
Der Grund für die Neuerung der Notrufverordnung ist die hohe
Anzahl an Missbräuchen der Rufnummer 112. Nach eigenen Angaben
registrierten die Notruf-Abfragestellen unter allen eingehenden
Anrufen teilweise über 80 % der sogenannten Spaßanrufe. Da nicht über
eine SIM-Karte telefoniert wurde, konnten die Anrufe nicht
zurückverfolgt werden. Für die Zukunft erhoffen sich die
Notrufzentralen einen deutlichen Rückgang der Spaßanrufe, da nun die
Inhaber der Mobilfunk-Anschlüsse ausfindig gemacht werden können.
Sollte das eigene Mobilfunknetz einmal nicht verfügbar sein, muss man
sich auch zukünftig keine Sorgen machen. Ein Notruf kann auch nach
der Neuerung über ein Fremdnetz erfolgen.